Wie verfahre ich für etwaige von der Garantie abgedeckte Reklamationen?
Von dieser Garantie abgedeckte Reklamationen müssen vom Käufer direkt bei dem Händler vorgebracht werden, bei dem der Helm gekauft wurde. Dabei müssen die reklamierte Ware sowie der entsprechende Kaufbeleg bzw. die Rechnung vorgelegt werden.
BEVOR SICH DER KÄUFER AN DEN HÄNDLER WENDET, MUSS ER DIE DEM HELM BEILIEGENDEN GEBRAUCHSANWEISUNGEN ZUR EIGENEN SICHERHEIT UND ZUR SICHERHEIT ANDERER GELESEN HABEN UND IHNEN FOLGE LEISTEN.
NACH 2 JAHREN AB KAUFDATUM VERLIERT DIESE BEGRENZTE GARANTIE IHRE GÜLTIGKEIT.
BESONDERE UMWELTFAKTORTEN, UNSACHGEMÄSSER GEBRAUCH, AUFBEWAHRUNGSBEDINGUNGEN, UNGEWOLLTE SCHLÄGE, GEWÖHNLICHE ABNUTZUNG DER INNEN- UND AUSSENSEITE, VERWICKLUNG IN SELBST LEICHTE UNFÄLLE KÖNNEN SICH AUCH IN ERHEBLICHEM MASSE AUF DIE MECHANISCHEN/PHYSISCHEN MERKMALE DER WARE AUSWIRKEN UND DADURCH IHRE EIGENSCHAFTEN UND SCHUTZWIRKUNG BEEINTRÄCHTIGEN.
Diese Garantie ist europaweit gültig und ist die einzige Garantie, die Airoh® hinsichtlich der Helme dieser Marke gewährt. Die Rechte, die dem Käufer angesichts der Umsetzungsvorschriften für Richtlinie 1999/44/EG ausdrücklich zustehen, bleiben davon unbeschadet.
Durch von der Garantie abgedeckte, erbrachte Leistungen wird die Garantielaufzeit nicht verlängert.
Demnach beginnt mit dem Auswechseln des Helms oder einer seiner Komponenten keine neue Garantielaufzeit, diese ist auf jeden vom Kaufdatum des ursprünglichen Helms abhängig.